„Eine Priorisierung darf nicht in den Arztpraxen erfolgen. Weder die Auslastung in den Praxen durch die Patientenversorgung noch die epidemiologische Lage lässt es zu, die Praxen mit dem millionenfachen Ausstellen von Impfberechtigungen zu belasten. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die derzeit vorliegende Impfverordnung in diesem Punkt konkretisiert wird“, sagte Hofmeister.
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