Das hatte sich der beratende Arzt der Privaten Krankenversicherung fein ausgedacht: „Zur differenzierten Beurteilbarkeit eines Ansprechens“ empfahl er einen Auslassversuch der aktuellen Medikation vor Weiterverordnung. Der Plan war also, den Patienten, der an schwerem, eosinophilem Asthma litt und der nun unter einem Biologikum endlich eine anhaltende Besserung seiner Beschwerden erlebte, in eine Exazerbation zu treiben. Grundsätzlich ist die Frage nach der Dauer einer medikamentösen Therapie berechtigt – und nicht immer leicht zu beantworten.
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