Kompakt Allgemeinmedizin
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KBV: Priorisierung aus Arztpraxen fernhalten

Eine Prio­ri­sie­rung darf nicht in den Arzt­praxen erfolgen. Weder die Auslas­tung in den Praxen durch die Pati­en­ten­ver­sor­gung noch die epide­mio­lo­gi­sche Lage lässt es zu, die Praxen mit dem millio­nen­fa­chen Ausstellen von Impf­be­rech­ti­gungen zu belasten. Es ist daher zwin­gend erfor­der­lich, dass die derzeit vorlie­gende Impf­ver­ord­nung in diesem Punkt konkre­ti­siert wird“, sagte Hofmeister.

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