Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile könnten für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft in Deutschland insgesamt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit der privaten Krankenversicherung abrechnen, für die sie nicht ausreichend weitergebildet sind. Darf ein Gynäkologe künftig also auch Kreuzschmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leistenbruch behandeln?
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