Kompakt Allgemeinmedizin
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Medizinische Privatbehandlungen ohne Qualifikation?

Zwei kürz­lich ergan­gene Beru­fungs­ur­teile könnten für privat versi­cherte Pati­en­tinnen und Pati­enten sowie die Ärzte­schaft in Deutsch­land insge­samt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medi­zi­ni­sche Leis­tungen auch in Fach­ge­bieten erbringen und mit der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung abrechnen, für die sie nicht ausrei­chend weiter­ge­bildet sind. Darf ein Gynä­ko­loge künftig also auch Kreuz­schmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leis­ten­bruch behandeln?

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