Kompakt Allgemeinmedizin
Personaluntergrenzen
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Marburger Bund fordert Personalvorgaben für Pflege und Ärzte

Eine ausrei­chende Qualität medi­zi­ni­scher und pfle­ge­ri­scher Leis­tungen kann nur mit einer ausrei­chenden Perso­nal­aus­stat­tung einher­gehen“, bekräf­tigt der Verband der ange­stellten und beam­teten Ärztinnen und Ärzte in seiner Stel­lung­nahme zur öffent­li­chen Anhö­rung des Bundes­tags­aus­schusses für Gesund­heit zu Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­grenzen. Die Erfah­rungen mit den diagno­se­be­zo­genen Fall­pau­schalen (DRG) zur Abrech­nung von Kran­ken­haus­leis­tungen hätten gezeigt, welche uner­wünschten Wirkungen entstehen, wenn es keine verbind­li­chen Perso­nal­min­dest­stan­dards gibt. Die Fehl­an­reize und Risiken des DRG-Vergü­tungs­sys­tems, insbe­son­dere betriebs­wirt­schaft­liche Anreize zur weiteren Leis­tungs­ver­dich­tung auf Kosten des Kran­ken­haus­per­so­nals, müssten besei­tigt werden, fordert der Marburger Bund. In einem Dienst­leis­tungs­sektor, bei dem der Perso­nal­kos­ten­an­teil rund 70 Prozent der Betriebs­kosten ausmacht, reagierten zudem viele Kran­ken­häuser auf verän­derte Entgelte für Kran­ken­haus­leis­tungen mit Personalabbau.

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