„Eine ausreichende Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen kann nur mit einer ausreichenden Personalausstattung einhergehen“, bekräftigt der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zu Pflegepersonaluntergrenzen. Die Erfahrungen mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zur Abrechnung von Krankenhausleistungen hätten gezeigt, welche unerwünschten Wirkungen entstehen, wenn es keine verbindlichen Personalmindeststandards gibt. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Krankenhauspersonals, müssten beseitigt werden, fordert der Marburger Bund. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagierten zudem viele Krankenhäuser auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau.
Um weiterzulesen, registrieren Sie sich bitte hier.