Kompakt Allgemeinmedizin
Patientenwohl
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AWMF fordert: Patientenwohl stärker berücksichtigen

Die Ad-hoc-Kommis­sion Nutzen­be­wer­tung der Arbeits­ge­mein­schaft der Wissen­schaft­li­chen Medi­zi­ni­schen Fach­ge­sell­schaften e.V. (AWMF ) fordert in einem Posi­ti­ons­pa­pier zur frühen Nutzen­be­wer­tung neuer Arznei­mittel, die Methodik der Bewer­tung zu erwei­tern. Es sei wichtig, das pati­en­ten­re­le­vante Outcome stärker einzu­be­ziehen und damit zu einem wich­tigen Krite­rium der Bestim­mung eines Zusatz­nut­zens werden zu lassen.

Seit 2011 werden neu in den Markt einge­führte Medi­ka­mente oder bereits etablierte Arzneien mit erwei­tertem Indi­ka­ti­ons­ein­satz einer soge­nannten „frühen Nutzen­be­wer­tung“ durch den Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G‑BA) unter­zogen. Gesetz­liche Basis ist das Arznei­mit­tel­markt­neu­ord­nungs­ge­setz (AMNOG). Es hinter­fragt, ob ein neues Medi­ka­ment gegen­über bereits verfüg­baren Präpa­raten einen Zusatz­nutzen aufweist.

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