Die Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF ) fordert in einem Positionspapier zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel, die Methodik der Bewertung zu erweitern. Es sei wichtig, das patientenrelevante Outcome stärker einzubeziehen und damit zu einem wichtigen Kriterium der Bestimmung eines Zusatznutzens werden zu lassen.
Seit 2011 werden neu in den Markt eingeführte Medikamente oder bereits etablierte Arzneien mit erweitertem Indikationseinsatz einer sogenannten „frühen Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) unterzogen. Gesetzliche Basis ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Es hinterfragt, ob ein neues Medikament gegenüber bereits verfügbaren Präparaten einen Zusatznutzen aufweist.
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