Kompakt Allgemeinmedizin
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Erzeugnisse mit Ginkgo-biloba-Trockenextrakt sind Arzneimittel

Mit Beschluss des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts vom 24. August 2022 (BVerwG 3 B 36.21) ist ein lang­jäh­riges Verwal­tungs­ge­richts­ver­fahren des BVL zu Ende gegangen. Die Auffas­sung des BVL wurde voll­um­fäng­lich bestä­tigt. Nunmehr herrscht recht­liche Klar­heit: Erzeug­nisse, die als wirk­sam­keits­be­stim­menden Inhalts­stoff soge­nanntes mono­gra­phie­kon­formes Ginkgo biloba-Trocken­ex­trakt (GbE) enthalten und eine Verzehr­emp­feh­lung von 100 mg GbE am Tag geben, sind als Funk­ti­ons­arz­nei­mittel einzustufen.

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