Seit etwas mehr als einem Jahr ist es möglich, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept zu verordnen. Die Arbeitsgruppe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) hat sich einen ersten Überblick verschafft und in der Fachzeitschrift „Der Internist” veröffentlicht.
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