Kompakt Allgemeinmedizin
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Systemische Therapie kann mit den Krankenkassen abgerechnet werden

Seit 1. Juli 2020 über­nehmen gesetz­liche Kran­ken­kassen die Kosten einer Syste­mi­schen Therapie bei Erwach­senen, wenn diese zur Behand­lung einer psychi­schen Erkran­kung notwendig ist.

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