Der Gemeinsame Bundesauschuss (G‑BA) hat heute einstimmig eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Damit ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie.
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