Kompakt Allgemeinmedizin
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Systemische Therapie ist neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Der Gemein­same Bundesau­schuss (G‑BA) hat heute einstimmig eine Ergän­zung seiner Psycho­the­rapie-Richt­linie beschlossen. Damit ist Syste­mi­sche Therapie als Psycho­the­ra­pie­ver­fahren für Erwach­sene nun Pflicht­leis­tung der Gesetz­li­chen Kran­ken­kassen – neben den bisher zuge­las­senen psycho­ana­ly­tisch begrün­deten Verfahren und der Verhaltenstherapie.

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