Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahre die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung). Die Gürtelrose-Impfung wird erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat.
Um weiterzulesen, registrieren Sie sich bitte hier.