Kompakt Allgemeinmedizin
Arbeitsplatz
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Return-to-Work“: Zurück in die Arbeit nach psychischer Erkrankung

Psychi­sche Erkran­kungen am Arbeits­platz nehmen immer mehr zu. Seit 2004 sind Arbeit­geber verpflichtet, länger erkrankten Arbeit­neh­mern Maßnahmen zur betrieb­li­chen Wieder­ein­glie­de­rung anzu­bieten. Die stufen­weise Wieder­ein­glie­de­rung (kurz: sW) erweist sich dabei als ein beson­ders geeig­netes Instru­ment, um die bisher schwie­rigen „Return-to-Work“-Prozesse nach psychi­schen Erkran­kungen zu fördern.

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