Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor Kurzem hatte die Gutachterkommission für ärztliche Fehlbehandlungen zu beurteilen, ob der Vorwurf der Tochter eines 81-Jährigen mit symptomatischer Aortenklappenstenose (KÖF 0,8 cm²) berechtigt war, ihr Vater sei falsch behandelt und außerdem nicht ausreichend über Alternativverfahren aufgeklärt worden. Da der Kranke mit einer EF von 40 % auch an einer schweren koronaren 3‑Gefäßkrankheit mit Z. n. mehrfachem Stenting der LAD und der RCA litt, einen Karotisverschluss links, eine chronische Niereninsuffizienz (GFR ~35 ml/min) und eine ungeklärte, seit langem bekannte Thrombopenie hatte, war ein katheterinterventioneller Aortenklappenersatz (TAVI) durchgeführt worden, der technisch zwar gut gelang, aber zuerst zu einer Nachblutung aus der A. fem. führte, dann zu einem Nierenversagen und schließlich zu einer respiratorischen Insuffizienz, in deren Gefolge der Patient nach einigen Wochen auf der Intensivstation verstarb. Naturgemäß ist es für Patienten oder auch für ihre Angehörigen oft schwer zu akzeptieren, dass Kranke durch ihre Krankheit zu Schaden kommen – trotz (und nicht wegen) aller ärztlichen Bemühungen. Andererseits stellen manche Kardiologen und gelegentlich sogar die Laienpresse die TAVI-Prozedur heutzutage nicht selten fast als Routineverfahren dar, so dass selbst multimorbide Schwerstkranke allzu zuversichtlich dazu einwilligen und hinterher bei eintretenden Komplikationen ziemlich überrascht sind.
Um weiterzulesen, registrieren Sie sich bitte hier.