Kompakt Allgemeinmedizin
Prof. Erland Erdmann
Foto: Prof. Erland Erdmann

Gastbeitrag 3/18: Prof. Dr. Erland Erdmann

Sehr verehrte Kolle­ginnen und Kollegen,

vor Kurzem hatte die Gutachter­kommission für ärzt­liche Fehl­behandlungen zu beur­teilen, ob der Vorwurf der Tochter eines 81-Jährigen mit sympto­ma­ti­scher Aorten­klap­pen­stenose (KÖF 0,8 cm²) berech­tigt war, ihr Vater sei falsch behan­delt und außerdem nicht ausrei­chend über Alter­na­tiv­ver­fahren aufge­klärt worden. Da der Kranke mit einer EF von 40 % auch an einer schweren koro­naren 3‑Gefäßkrankheit mit Z. n. mehr­fa­chem Stenting der LAD und der RCA litt, einen Karo­tis­ver­schluss links, eine chro­ni­sche Nieren­in­suf­fi­zienz (GFR ~35 ml/min) und eine unge­klärte, seit langem bekannte Throm­bo­penie hatte, war ein katheter­interventioneller Aorten­klap­pen­er­satz (TAVI) durch­ge­führt worden, der tech­nisch zwar gut gelang, aber zuerst zu einer Nach­blu­tung aus der A. fem. führte, dann zu einem Nieren­ver­sagen und schließ­lich zu einer respi­ra­to­ri­schen Insuf­fi­zienz, in deren Gefolge der Patient nach einigen Wochen auf der Inten­siv­sta­tion verstarb. Natur­gemäß ist es für Pati­enten oder auch für ihre Ange­hö­rigen oft schwer zu akzep­tieren, dass Kranke durch ihre Krank­heit zu Schaden kommen – trotz (und nicht wegen) aller ärzt­lichen Bemü­hungen. Ande­rer­seits stellen manche Kardio­logen und gele­gent­lich sogar die Laien­presse die TAVI-Prozedur heut­zu­tage nicht selten fast als Routin­ever­fahren dar, so dass selbst multi­mor­bide Schwerst­kranke allzu zuver­sicht­lich dazu einwil­ligen und hinterher bei eintre­tenden Kompli­ka­tionen ziem­lich über­rascht sind.

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