Beim Check-up 35 werden bei allen daran teilnehmenden gesetzlich Versicherten Risikofaktoren für die häufigsten Volkskrankheiten ermittelt. Derzeit wird der Check-up im Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) neu verhandelt. Im Vorfeld hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) ein Diskussionspapier verfasst, in dem sie Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen am Check-up 35 macht.
Der Gesundheitscheck kann ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und umfasst eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung und die Bestimmung einiger Blut- und Urinwerte, die auf beginnende oder bislang unentdeckte Probleme wie Nierenschäden, Herz-Kreislauf-Risiken oder Stoffwechselstörungen wie Diabetes hindeuten können. „Das Ziel solcher allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen ist es, behandelbare Erkrankungen möglichst früh zu entdecken oder zu verhindern“, sagt Prof. Tilman Sauerbruch, der für die DGIM die Zusammenarbeit mit dem G‑BA koordiniert.
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