Kompakt Allgemeinmedizin
Check-up 35
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DGIM plädiert für die Beibehaltung und Anpassung des Check-up 35

Beim Check-up 35 werden bei allen daran teil­neh­menden gesetz­lich Versi­cherten Risi­ko­fak­toren für die häufigsten Volks­krank­heiten ermit­telt. Derzeit wird der Check-up im Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G‑BA) neu verhan­delt. Im Vorfeld hat die Deut­sche Gesell­schaft für Innere Medizin (DGIM) ein Diskus­si­ons­pa­pier verfasst, in dem sie Vorschläge für Ände­rungen und Ergän­zungen am Check-up 35 macht.

Der Gesund­heits­check kann ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und umfasst eine Anamnese, eine körper­liche Unter­su­chung und die Bestim­mung einiger Blut- und Urin­werte, die auf begin­nende oder bislang unent­deckte Probleme wie Nieren­schäden, Herz-Kreis­lauf-Risiken oder Stoff­wech­sel­stö­rungen wie Diabetes hindeuten können. „Das Ziel solcher allge­meinen Gesund­heits­un­ter­su­chungen ist es, behan­del­bare Erkran­kungen möglichst früh zu entde­cken oder zu verhin­dern“, sagt Prof. Tilman Sauer­bruch, der für die DGIM die Zusam­men­ar­beit mit dem G‑BA koordiniert.

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