Kompakt Allgemeinmedizin
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AOP-Vertrag: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren

Seit Jahres­be­ginn gilt ein neuer Vertrag für ambu­lantes Operieren (AOP), der zahl­reiche Eingriffs­arten, die bislang stationär im Kran­ken­haus durch­ge­führt wurden, in den ambu­lanten Sektor verla­gert. Die Deut­sche Gesell­schaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt Maßnahmen zur Ambu­lan­ti­sie­rung und Opti­mie­rung der Versor­gung – sieht aber Verbesserungspotenzial.

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